Das spanische Recht sieht bei Auslaufen eines befristeten AV eine Entschädigungszahlung in Höhe von 12 Tagesentgelten pro Beschäftigungsjahr vor. Bei Kündigung eines unbefristeten AV aufgrund wirtschaftlicher Gründe stehen den AN hingegen Entschädigungszahlungen in Höhe von 20 Tagesentgelten pro Beschäftigungsjahr zu.

