vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überschneidung mehrerer Tätigkeiten und Schwerarbeit

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2019/47ZAS-Judikatur 2019, 172 Heft 3 v. 13.5.2019

Der Kl war gleichzeitig als unselbständiger Bäcker, Taxilenker sowie selbständiger Lebensmittelhändler und Taxiunternehmer tätig, seine Gesamtwochenarbeitszeit betrug 60 bis 70 Stunden, seine tägliche Arbeitszeit 12 Stunden und mehr. Die Tätigkeit als Bäcker erfüllte die Kriterien des § 1 Abs 1 SchwerarbeitsV in keiner Variante. Fraglich war, ob die Nebentätigkeiten des Kl bei Beurteilung der Kaloriengrenze des § 1 Abs 1 Z 4 SchwerarbeitsV mit dem Energieverbrauch des Kl im Rahmen der Bäckertätigkeit zusammenzurechnen seien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!