Der Kl ist Rechtsanwalt und Inhaber eines Gewerbebetriebs. Nach der Geburt seines Kindes widmete er sich einen Monat ausschließlich seiner Familie und übte keine Tätigkeit als Rechtsanwalt aus, ohne sich von der Liste der Rechtsanwälte streichen zu lassen. Er blieb in der Gruppenversicherung der Rechtsanwälte versichert. Seinen Gewerbebetrieb meldete er ruhend. Fraglich war, ob der Anspruch auf Familienzeitbonus die Streichung von der Liste der Rechtsanwälte während der Familienzeit erfordere.

