Der Kl vereinbarte mit seinem AG anlässlich der Geburt seines Kindes eine Karenzierung für 32 Tage und beantragte Familienzeitbonus für 28 Tage. Fraglich war, ob die beantragte Bezugsdauer kürzer sein dürfe als die vereinbarte Freistellung.
Der Kl vereinbarte mit seinem AG anlässlich der Geburt seines Kindes eine Karenzierung für 32 Tage und beantragte Familienzeitbonus für 28 Tage. Fraglich war, ob die beantragte Bezugsdauer kürzer sein dürfe als die vereinbarte Freistellung.
