vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Freistellungszeitraum muss nicht mit Anspruchszeitraum auf Familienzeitbonus enden

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2019/49ZAS-Judikatur 2019, 172 Heft 3 v. 13.5.2019

Der Kl vereinbarte mit seinem AG anlässlich der Geburt seines Kindes eine Karenzierung für 32 Tage und beantragte Familienzeitbonus für 28 Tage. Fraglich war, ob die beantragte Bezugsdauer kürzer sein dürfe als die vereinbarte Freistellung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!