Der Kl war Beamter. Wegen Unzucht mit männlichen Minderjährigen wurde 1975 eine Disziplinarstrafe erlassen und der Kl in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, bei gleichzeitiger Kürzung seiner Ruhebezüge um 25 %. Der Kl war der Auffassung, dass die Verhängung der Disziplinarstrafe, seine Ruhestandsversetzung und die Kürzung seiner Ruhebezüge diskriminierend waren, da eine vergleichbare geschlechtliche heterosexuelle Handlung nicht bzw nicht im selben Ausmaß strafbar gewesen wäre.

