Der Kl befand sich ab dem Tag der Geburt seines Sohnes vier Wochen zu Hause und kümmerte sich um seine Familie. Mutter und Kind wurden vier Tage nach der Geburt aus dem Krankenhaus entlassen. Der Kl beantragte Familienzeitbonus für vier Wochen ab der Geburt. Strittig war ua, ob die Zeit des Krankenhausaufenthalts Familienzeit iSd § 2 Abs 4 FamZeitbG darstellt, für die Familienzeitbonus gebührt.

