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Zuweisung einer leichteren Tätigkeit zur Wiedereingliederung: Für Dienstunfähigkeit nicht relevant

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturFelix SchörghoferZAS-Judikatur 2019/23ZAS-Judikatur 2019, 83 - 84 Heft 2 v. 18.3.2019

Der Kl war bei der Bekl als Müllaufleger beschäftigt. Nach drei Operationen an der Lendenwirbelsäule war er nicht mehr in der Lage, diese Tätigkeit auszuüben, und wurde als "Waste Watcher Zeuge" eingesetzt. Diese begleiten Überwachungsorgane nach dem Wiener Reinhaltegesetz. Diese Tätigkeit wurde für DN zur vorübergehenden Ausübung (für etwa zwei bis drei Monate) nach längerem Krankenstand eingeführt, bis sie wieder körperlich imstande sind, ihren üblichen Dienst zu verrichten. Der Kl ging nach seinem Einsatz als "Waste Watcher Zeuge" erneut in den Krankenstand und wurde daraufhin wegen Dienstunfähigkeit gekündigt. Er begehrte die Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses, da er noch in der Lage sei, auch weiterhin als "Waste Watcher Zeuge" tätig zu sein. ErstG und BerG wiesen das Begehren ab.

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