Bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie kommt dem Gesetzgeber ein weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zu.
Bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie kommt dem Gesetzgeber ein weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zu.