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EuGH: Teilnahme an angeordneter Fortbildung ist Arbeitszeit

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2022/34ZAS 2022, 208 - 214 Heft 4 v. 14.7.2022

Art 2 Z 1 RL 2003/88/EG

Art 2 Z 1 RL 2003/88/EG (AZ-RL) ist dahin auszulegen, dass die Zeit, in der ein AN eine ihm von seinem AG vorgeschriebene berufliche Fortbildung absolviert, die außerhalb seines gewöhnlichen Arbeitsorts in den Räumlichkeiten des Fortbildungsdienstleisters stattfindet und während der er nicht seinen gewöhnlichen Aufgaben nachgeht, "Arbeitszeit" iS dieser Vorschrift darstellt.

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