Es ist arbeitsrechtliches Allgemeingut, dass kollektive Verhandlungs- und Vertragsmechanismen ein adäquates Mittel zur Gewährleistung angemessener Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen sein können. Kollektive Verträge zum Schutz Selbständiger drohen jedoch mit dem unionsrechtlichen Kartellverbot (Art 101 Abs 1 AEUV) in Konflikt zu geraten. Mit dem vorliegenden Leitlinienentwurf strebt die Europäische Kommission eine Klarstellung an, unter welchen Umständen das EU-Wettbewerbsrecht solchen kollektiven Vereinbarungen Solo-Selbständiger nicht entgegensteht.