Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 9 Rs 5/11p des OLG Wien vom 23.3.2011 hingewiesen, welche auf das Verschlechterungsverbot in Sozialrechtssachen bei Klagserhebung gegen einen Leistungsbescheid eingeht und untersucht, welche Wirkungen das teilweise Außerkrafttreten des Bescheids auf anerkannte Leistungsverpflichtungen hat.
Rechtsgrundlagen: § 71 ASGG