Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 8 Rs 29/11k des OLG Wien vom 6.4.2011 hingewiesen, welche sich mit der Regelung des Kostenersatzes im sozialgerichtlichen Verfahren befasst und untersucht, welche Vorschriften zur Geltendmachung der Ansprüche herangezogen werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 54 ZPO; § 77 ASGG