Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 19 Cgs 107/10x des LG Ried im Innkreis vom 3.3.2011 hingewiesen, welche auf den Unterschied zwischen Unfall und der Einstufung als sonstige Krankheit eingeht, wobei insbesondere untersucht wird, ob Krankheiten aufgrund von Dauereinwirkungen im Rahmen der Unfallversicherung geschützt werden.
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG