Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 7 Ra 164/10d des OLG Wien vom 20.1.2011 hingewiesen, welche sich mit der Ersatzanspruch gemäß § 1162b ABGB befasst und dessen Anwendungsbereich und Voraussetzungen erörtert.
Rechtsgrundlagen: § 4 APSG; § 18 BAG; § 1162b ABGB