Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung Cga 118/10f des ASG Wien vom 18.1.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, in welchen Fällen eine Zustimmung zur Kündigung nach § 10 MSchG gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 3 MSchG
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