§ 2 AVRAG; § 36 AngG
Der OGH hatte in vorliegender Entscheidung zu prüfen, ob die im Rahmen einer einvernehmlichen Kündigung getroffene Vereinbarung, nach Auflösung auf alle Ansprüche, Dienstvertragsinhalte und Forderungen zu verzichten, auch einen Verzicht des Arbeitgebers auf die nicht explizit erwähnte Konkurrenzklausel umfassen kann.