§ 2 AVRAG; § 36 AngG
Der OGH hatte in vorliegender Entscheidung zu prüfen, ob die im Rahmen einer einvernehmlichen Kündigung getroffenen Vereinbarungen, nach Auflösung auf alle Ansprüche, Dienstvertragsinhalte und Forderungen zu verzichten, auch einen Verzicht des AG auf die, nicht explizit erwähnte, Konkurrenzklausel umfassen können.