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Unverzüglichkeit einer Entlassung eines Arbeiters

ArbeitsrechtJudikaturMag. Michael Reiner (Bearbeitung)ZASB 2011/91ZASB 2011, 229 Heft 4 v. 1.7.2011

§ 82 lit g GewO 1859

Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Rechtzeitigkeit des Ausspruchs einer Entlassung. Der OGH hielt dazu fest, dass wenn ein Entlassungsgrund nach § 82 lit g GewO vorliegt, der Arbeitgeber jedoch bis zur Aufklärung des Sachverhaltes oder den Ausgang eines Strafverfahrens abwarten möchte, der Arbeitnehmer darüber jedenfalls informiert werden muss.

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