§ 23 AngG
Der OGH verneint mit vorliegender Entscheidung die Einbeziehung von aus Gehaltserhöhungen/Prämien eingezahlten Versorgungsleistungen, in die Bemessung der Abfertigung alt, da diese nicht als Entgelt iSd § 23 AngG anzusehen sind.
§ 23 AngG
Der OGH verneint mit vorliegender Entscheidung die Einbeziehung von aus Gehaltserhöhungen/Prämien eingezahlten Versorgungsleistungen, in die Bemessung der Abfertigung alt, da diese nicht als Entgelt iSd § 23 AngG anzusehen sind.