Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich die erkennende Instanz dahingehend, dass sie die Versicherungspflicht der neuen Selbständigen für jedes Erwerbseinkommen, das nicht der Privatsphäre zuzurechnen ist, bejaht.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 GSVG