Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das Ministerium klar, dass es für Entscheidungen über die Formalversicherung unzuständig ist.
Rechtsgrundlagen: § 65 ASGG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das Ministerium klar, dass es für Entscheidungen über die Formalversicherung unzuständig ist.
Rechtsgrundlagen: § 65 ASGG
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