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Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte bei Amtshaftungsklagen

SozialrechtJudikaturJasmin Pacic (Bearbeitung)ZASB 2010/161ZASB 2010, 318 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt die erkennende Instanz klar, dass die aufgrund einer Verletzung der Beratungspflicht eingetretenen Schäden im Wege der Amtshaftung vor ordentlichen Gerichten geltend zu machen sind.

Rechtsgrundlagen: § 65 ASGG

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