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Aufschiebende Wirkung der Berufung in Sozialrechtsangelegenheiten

SozialrechtJudikaturJasmin Pacic (Bearbeitung)ZASB 2010/158ZASB 2010, 318 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung wird die mittelbare aufschiebende Wirkung der Berufung in Sozialrechtsangelegenheiten insofern bejaht, als die Beitragspflicht von der Versicherungspflicht abhängt.

Rechtsgrundlagen: § 415 ASVG; § 64 AVG

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