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Instanzenzug bei der E über Rezeptgebührenbefreiung

SozialrechtJudikaturJasmin Pacic (Bearbeitung)ZASB 2010/157ZASB 2010, 318 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung wird eindeutig festgehalten, dass das BMASK nicht zur Entscheidung über Rezeptgebührenbefreiungen zuständig ist, weil es sich um keinen Fall der Versicherungspflicht handelt.

Rechtsgrundlagen: § 415 ASVG

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