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§ 1 lit a HärtefälleV

SozialrechtJudikaturJasmin Pacic (Bearbeitung)ZASB 2010/156ZASB 2010, 318 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das erkennende Gericht klar, dass im Falle einer Überschreitung der Freigrenze durch Einkünfte des Ehegatten ein Härtefalltatbestand nach § 1 lit a HärtefälleV nicht vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 3 KBGG; § 112 Abs 1 KBGG

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