§ 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV
In vorliegender Sache hatte sich der OGH eingehend mit den Begriffen der Schwer- sowie der Nachtarbeit auseinanderzusetzen, um die fragliche Subsumtion einer Tätigkeit in einer Diskothek unter die SchwerarbeitsV klärend zu behandeln.
OGH 27.7.2010, 10 ObS 103/10k