Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat befasst sich mit der Übung in der Praxis, vor Entstehen eines gesetzlichen Urlaubsanspruchs Urlaub zu gewähren, näher. Darüber hinaus findet die Formulierung von Dienstzeugnissen Eingang in die Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 2 UrlG; § 1163 ABGB; § 39 AngG