§ 33 AlVG; § 2 NHV; § 6 NHV
In vorliegender Sache war der Antrag auf Notstandshilfe eines Arbeitslosen, der mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit der er auch die Wohnung teilt, strittig. Ist seinem Antrag stattzugeben, obwohl das anrechenbare Einkommen der (ehemaligen) Lebensgefährtin zu hoch ist?