§ 4 SchwerarbeitsV
In vorliegender Sache war strittig, ob die Zeit des Verbrauchs von Resturlaub als Arbeitsunterbrechung zu sehen ist, weshalb diese Zeitspanne bei der Frage, ob Schwerarbeit vorliegt, außer Betracht liegen würde.
OGH 27.7.2010, 10 ObS 96/10f