Zusammenfassung: Im Zuge seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht eingehend mit Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB
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Zusammenfassung: Im Zuge seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht eingehend mit Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB
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