Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht eingehend mit dem Rechtsinstitut der Anscheinsvollmacht auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 1029 ABGB
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Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht eingehend mit dem Rechtsinstitut der Anscheinsvollmacht auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 1029 ABGB
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