Zusammenfassung: Das BMSK äußerte sich zu einer Frage betreffend die Verlängerung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, wenn infolge einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses während des Krankenstands dem Versicherten kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 ASVG