Zusammenfassung: Das LG Wr Neustadt äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob im Zuge der Feststellung der Ausgleichszulage Zinserträgnisse, die ein Pensionsberechtigter aus seinem veranlagten Vermögen erzielt, als Einkommen mit einzubeziehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 292 ASVG