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§ 4 Abs 1 Z 1 ASVG

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2009/14ZASB 2009, 30 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Die Abgrenzung von "echten" Dienstverhältnissen und familienhafter Mitarbeit erfolgt mittels Fremdvergleich.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 ASVG

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