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§ 68 Abs 1 ASVG

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2009/15ZASB 2009, 30 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Die Möglichkeit der Feststellung der Versicherungspflicht kann nicht verjähren.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 ASVG

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