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§ 37 AIVG

SozialrechtJasmin PacicZASB 2009/13ZASB 2009, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 37 AIVG

Wird die Antragsfrist betreffend Fortbezug der Notstandshilfe auch nur geringfügig überschritten, so ist der Antrag wegen Fristversäumnis abzulehnen.

VwGH 2008/08/0183

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