Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage der Minderung der Arbeitsfähigkeit in der Kranken- und Unfallversicherung zu befassen. Kann ein als Koch krankenversichert gewesener Kläger arbeitsunfähig im Sinne der Krankenversicherung, nicht jedoch im Sinne der Unfallversicherung sein?
Rechtsgrundlagen: § 120 Abs 1 ASVG; § 203 ASVG