Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich mit den Voraussetzungen eines Kostenersatzes für nicht im Erstattungskodex enthaltene Heilmittel zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 3 ASVG; § 136 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich mit den Voraussetzungen eines Kostenersatzes für nicht im Erstattungskodex enthaltene Heilmittel zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 3 ASVG; § 136 ASVG
Schlagwörter: