§ 15 Abs 3 AVRAG
Das Gericht hatte sich im Rahmen dieser Rechtssache mit der Auslegung des § 15 Abs 3 AVRAG zu beschäftigen und ob eine Differenzierung zwischen " pensionsnahen" und anspruchsberechtigten Arbeitnehmern sachlich gerechtfertigt ist.
§ 15 Abs 3 AVRAG
Das Gericht hatte sich im Rahmen dieser Rechtssache mit der Auslegung des § 15 Abs 3 AVRAG zu beschäftigen und ob eine Differenzierung zwischen " pensionsnahen" und anspruchsberechtigten Arbeitnehmern sachlich gerechtfertigt ist.