Zusammenfassung: Aufgrund des Ausfallsprinzips steht dem Arbeitnehmer auch eine Provision, die er in Zeiten der Nichtarbeit erhalten hätte, zu.
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB
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Zusammenfassung: Aufgrund des Ausfallsprinzips steht dem Arbeitnehmer auch eine Provision, die er in Zeiten der Nichtarbeit erhalten hätte, zu.
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB
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