Zusammenfassung: Das LG Innsbruck erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Nichterscheinen am Arbeitsplatz als schlüssige Austrittserklärung zu qualifizieren ist und erläutert, dass das Nichterscheinen, das auf eine fehlgeschlagene Urlaubsvereinbarung zurückzuführen ist, eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB