Zusammenfassung: Das BMSG konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer ' generellen Vertretungsbefugnis'.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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Zusammenfassung: Das BMSG konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer ' generellen Vertretungsbefugnis'.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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