Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass beharrliches Nichterscheinen am Arbeitsplatz trotz Aufforderung des AG sich zu melden, als unbegründeter vorzeitiger Austritt gedeutet werden kann.
ASG Wien 26.09.2001, 22 Cga 20/01y
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass beharrliches Nichterscheinen am Arbeitsplatz trotz Aufforderung des AG sich zu melden, als unbegründeter vorzeitiger Austritt gedeutet werden kann.
ASG Wien 26.09.2001, 22 Cga 20/01y
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