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Nichterscheinen am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 34 Heft 5 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass beharrliches Nichterscheinen am Arbeitsplatz trotz Aufforderung des AG sich zu melden, als unbegründeter vorzeitiger Austritt gedeutet werden kann.

ASG Wien 26.09.2001, 22 Cga 20/01y

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