Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Beweispflicht für den Entlassungsgrund wegen unbefugtem Verlassen der Arbeit dem AG unterliegt.
ASG Wien 10.10.2001, 33 Cga 37/01d
Rechtsgrundlagen: § 82 lit f GewO
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Beweispflicht für den Entlassungsgrund wegen unbefugtem Verlassen der Arbeit dem AG unterliegt.
ASG Wien 10.10.2001, 33 Cga 37/01d
Rechtsgrundlagen: § 82 lit f GewO