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Drittschuldnerklage

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 34 Heft 5 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass vor Einbringung der Drittschuldnerklage keine Verpflichtung besteht, sich über das Einlangen der Drittschuldnererklärung zu erkundigen.

ASG Wien 19.11.2001, 33 Cga 194/01t

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