Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausschluss der Rückforderbarkeit unrichtig berechneter oder irrtümlich zuviel geleisteter Entgeltbeträge bei gutgläubigem Empfang des AN.
LG St. Pölten 27.09.2001, 8 Cgs 23/01k
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Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausschluss der Rückforderbarkeit unrichtig berechneter oder irrtümlich zuviel geleisteter Entgeltbeträge bei gutgläubigem Empfang des AN.
LG St. Pölten 27.09.2001, 8 Cgs 23/01k
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