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Überstundenpauschale

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 35 Heft 5 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass ein einseitiger Widerrufsvorbehalt bzgl einer Überstundenpauschale vereinbart werden darf.

ASG Wien 29.05.2001, 34 Cga 234/00f

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