Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass ein einseitiger Widerrufsvorbehalt bzgl einer Überstundenpauschale vereinbart werden darf.
ASG Wien 29.05.2001, 34 Cga 234/00f
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass ein einseitiger Widerrufsvorbehalt bzgl einer Überstundenpauschale vereinbart werden darf.
ASG Wien 29.05.2001, 34 Cga 234/00f
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