Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Zumutbarkeit von ausstehenden Schuldtilgungen nach einer Kanzleischließung.
LG Innsbruck 08.08.2001, 42 Cga 112/01v
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 AngG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Zumutbarkeit von ausstehenden Schuldtilgungen nach einer Kanzleischließung.
LG Innsbruck 08.08.2001, 42 Cga 112/01v
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 AngG