Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass für Interessenvertretungen kein Anspruch auf Fahrtkostenersatz besteht.
ASG Wien 21.11.2001, 30 Cga 40/01y
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass für Interessenvertretungen kein Anspruch auf Fahrtkostenersatz besteht.
ASG Wien 21.11.2001, 30 Cga 40/01y
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