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Fahrtkostenersatz

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 34 Heft 5 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass für Interessenvertretungen kein Anspruch auf Fahrtkostenersatz besteht.

ASG Wien 21.11.2001, 30 Cga 40/01y

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