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Einvernehmliche Auflösung

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 34 Heft 5 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass von einer Vereinbarung, die eine einvernehmliche Auflösung vorsieht, nicht mehr einseitig abgegangen werden kann.

ASG Wien 13.11.2001, 33 Cga 188/00a

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